Auch die ÖVP hat ihre Antwort übermittelt!

Am 30.08.24 übermittelte mir die ÖVP auf meine Anfrage die Antworten.
Ich möchte euch die Antworten im Originalwortlaut nicht vorenthalten:

Sehr geehrter Herr Hagen, 
gerne übermittle ich Ihnen die Beantwortung des Fragenkatalogs. Es freut uns zu sehen, wie sehr sie engagiert sind und möchten ihnen dafür danken!

Vorab möchten wir noch allgemein festhalten: 
Die funktionsfähigen regionalen Sicherheitsstrukturen in Vorarlberg (wie Feuerwehr, Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Bergrettung und Wasserrettung) basieren zu einem wesentlichen Teil auf der Freiwilligenarbeit.
Wir wertschätzen und unterstützen diese unverzichtbaren Tätigkeiten im dicht geknüpften Netz der sicherheitsrelevanten Organisationen durch die Schaffung bester Rahmenbedingungen und eine zukunftsfähige Dotierung des Feuerwehr- und Rettungsfonds in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Darüber hinaus setzen wir auf die Fortführung des regelmäßigen Kontaktes und Erfahrungsaustausches mit den regionalen Sicherheitsverantwortlichen und Einsatzkräften.

Unzählige Stunden ehrenamtlicher Arbeit werden in unserem Land Tag für Tag geleistet. Fast jede/r zweite Vorarlberger bzw. Vorarlbergerin betätigt sich in der Freizeit ehrenamtlich. Viele Bereiche unseres Zusammenlebens funktionieren nur durch diese Freiwilligenarbeit einwandfrei und reibungslos. Der Einsatz der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer ist wichtig und besonders wertvoll. Wir werden das Ehrenamt, das in Vorarlberg eine lange Tradition hat, weiterhin mit voller Kraft unterstützen.

Nun die Beantwortung des Fragenkatalogs:

1.     Erachten Sie die Ausbildung des Rettungsdienstpersonals als ausreichend? Falls ja, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage?

Die präklinische Notfallversorgung basiert in Österreich auf einem flächendeckenden Notarztsystem.
Insbesondere in Vorarlberg kann durch die zahlreichen bodengebundenen Notarztsysteme in Kombination mit den Luftrettungssystemen eine rasche und qualitative Versorgung garantiert werden.
Parallel dazu ist gewährleistet, dass Notfallsanitäter:innen (mit den entsprechenden Zusatzausbildungen) im Kontext mit dem angesprochenen Notarztsystem ausreichend ausgebildet sind und für die Versorgung von Notfallpatient:innen zur Verfügung stehen.
2.     Das Rettungsdienstgesetz stammt aus dem Jahre 1979. Planen Sie in der kommenden Legislaturperiode eine tiefgreifende Überarbeitung?

Das Rettungsgesetz wurde seit seiner Erlassung mehrfach novelliert und an die vorherrschenden Verhältnisse angepasst. Eine umfangreiche Überarbeitung ist aktuell nicht vogesehen.
3.     Gesetzlich sind keine Hilfsfristen für RTW und NEF definiert. In Baden-Württemberg wurden zum Beispiel durchschnittlich 10 Minuten, jedoch maximal 12 Minuten für RTW definiert, das deutsche Reanimationsregister empfiehlt 8 Minuten. Ist für Vorarlberg eine Anpassung notwendig und warum?

Zur Frage der Hilfsfristen ist festzuhalten, dass ein sehr großer Teil der in Vorarlberg abgewickelten Einsätze innerhalb von 15 Minuten erfolgt und im überwiegenden Teil der Fälle die notwendige Hilfe wesentlich rascher vor Ort ist. Eine entsprechende gesetzliche Festlegung einer Hilfsfrist ist aus fachlicher Sicht daher nicht notwendig und lässt keine Verbesserung für die Patient:innenversorgung erwarten.
Durch das gut ausgebaute Rettungswesen, die Verteilung der Notarztstützpunkte, die Flugrettung und das flächendeckende Netz an First Respondern kann in Vorarlberg ein sehr hohes Niveau an entsprechender Versorgung im Rettungswesen sichergestellt werden.
Im Allgemeinen liegt die Hilfsfrist in Europa zwischen 10 und 20 Minuten, mit unterschiedlicher Festlegung von Beginn und Ende des Zeitraumes.
Bei den vom Deutschen Reanimationsregister angeführten 8 Minuten handelt es sich nicht um eine Empfehlung für eine Hilfsfrist, sondern dies stellt ein Qualitätskriterium für den medizinischen Notfall „Atem- und Kreislaufstillstand“ dar. Das Österreichische Rote Kreuz-Landesverband Vorarlberg erreicht hier den Wert von 7,8 Minuten.
               
4.     Sind ihnen die Hygieneverfahren bei den Rettungsdienstorganisationen bekannt?

Bei den Rettungsdienstorganisationen in Vorarlberg wird den Hygienestandards eine hohe Bedeutung zugemessen und werden die Mitarbeitenden regelmäßig entsprechend geschult und sensibilisiert. 
5.     Laut Robert Koch Institut muss die Dienstkleidung nach einmaligem Gebrauch mittels zertifiziertem Desinfektionswaschverfahren gewaschen und entsprechend dokumentiert werden. Planen Sie hierfür regelmäßige Kontrollen zur Überprüfung deren Einhaltung?

Bei den Dienststellen der Rettungsorganisationen besteht die Möglichkeit, die Dienstkleidung (Uniform) entsprechend zu reinigen.
Diese Organisationen achten selbständig auf die Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften.
6.     Derzeit sind die Fahrzeuge in der Notfallrettung lt. EN1789 Notfallkrankwagen Typ B, jedoch keine Rettungstransportwagen Typ C. Sehen Sie die aktuelle Ausstattung der Fahrzeuge als ausreichend? Bitte beachten Sie den Link: https://band-online.de/europaeische-norm-krankenkraftwagen-en-1789/

Alle Vorschriften gemäß EN 1789, die der Sicherheit der Patient:innen und des Personals dienen, sind in Vorarlberg umgesetzt.
Die Ausstattungsliste erfüllt die Anforderung gemäß EN 1789, wenn das Notarzteinsatzfahrzeug und der Rettungstransportwagen zusammen betrachtet werden.
Die Ausstattung zur Notfallversorgung von Patient:innen erfolgt in enger Abstimmung mit dem Gremium der stützpunktleitenden Notärzt:innen bzw. wird von diesen als angemessen beurteilt. 
In Vorarlberg wird der Fuhrpark in der Notfallrettung, beginnend mit dem Jahr 2023, sukzessive auf den Typ C-RTW (NRTW) umgestellt.
Dieser neue Fahrzeugtyp entspricht grundlegend der Norm 1789, weicht aber bauartbedingt im Bereich der Innenmaße geringfügig ab sowie in der Geräteausstattung, da diese Gerätschaften durch das flächendeckende Notarztsystem auf den Notarzteinsatzfahrzeugen mitgeführt werden (z. B. Beatmungseinheit). Bauartbedingt bedeutet, dass in Vorarlberg Standardfahrzeuge der „Sprinterklasse“ statt sogenannten „Kofferaufbauten“ aufgrund insbesondere baulicher Einschränkungen (wie Zufahrten, Höhe von Fahrzeughallen, etc.) eingesetzt werden. Zudem sind Kofferaufbauten aus topographischen Gründen in Vorarlberg wenig zweckmäßig (teils enge und kurvige Straßen und Wege) und würden einen wirtschaftlich zweckmäßigen Austausch innerhalb Vorarlbergs einschränken. Die Umstellung erfolgt laufend im Zuge des zyklischen Fahrzeugaustausches.
7.     In Deutschland werden elektro-hydraulische Tragen und Treppenstühle mittlerweile zwingend im Rahmen des Arbeitnehmerschutzes vorgeschrieben. In Vorarlberg gibt es lediglich auf dem NAW eine elektro-hydraulische Trage. Würden Sie flächendeckend diese Arbeitserleichterung einführen?

Die Durchführung des Rettungswesens muss neben den höchsten medizinischen Standards und dem bestmöglichen Schutz der Sanitäter und Sanitäterinnen auch Aspekte im Hinblick auf Finanzierbarkeit und Effizienz erfüllen.
Im Zuge des zyklischen Fahrzeugtausches wurde bereits mit der Beschaffung von neuen Treppenstühlen begonnen.
Eine flächendeckende Einführung von elektro-hydraulischen Tragen muss hinsichtlich deren Lebensdauer, Zuverlässigkeit und Ausfallssicherheit genau geprüft werden.  
8.     Die standardisierte Notrufabfrage ist europaweit in vielen Ländern Standard, ebenso die Teilnahme am Telefonreanimationsregister. Würden Sie eine Einführung befürworten?

Im Zuge der bereits aktiven Teilnahme des Österreichischen Roten Kreuzes-Landesverband Vorarlberg am Deutschen Reanimationsregister werden auch die Kriterien der Leitstellenarbeit beurteilt bzw. sind Bestandteil von Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Eine standardisierte kommerziell angebotene Notrufabfrage ist aktuell nicht implementiert, jedoch arbeiten die Einsatzsachbearbeitenden strukturiert nach internen Vorgaben die Notrufgespräche ab.
Hierfür wurden auch entsprechende Qualitätssicherungsmaßnahmen etabliert.
9.     Unterstützen Sie die AK Novelle zur Reformierung des Sanitätergesetzes? https://newsletter.arbeiterkammer.at/lnJBykEtm7j7B8foG25

Das Land Vorarlberg wird sich im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens im Interesse eines nachhaltig funktionsfähigen Rettungswesens entsprechend einbringen.
10.  Würden Sie eine Trägerstelle zur Qualitätssicherung im Rettungsdienst mit jährlichen öffentlich zugänglichen Qualitätsberichten begrüßen und etablieren?
11.  Ist die Finanzierung aktuell ausreichend und das Finanzierungsmodell an sich zeitgemäß?

Das Rettungsgesetz sieht die Möglichkeit vor, dass die Landesregierung durch Verordnung Regelungen von Mindestpersonalstand, fachlichen Voraussetzungen der Mitglieder, die sachliche Mindestausstattung und den Mindeststandard an organisatorischen Vorkehrungen des Rettungsdienstes oder der anerkannten Rettungsorganisationen unter Berücksichtigung der voraussehbaren Gefahren ermöglicht.
Die genannten Vorgaben werden in den Rettungsorganisationen neben bestehenden gesetzlichen Regelungen auch durch interne Vorgaben und Richtlinien, insbesondere auch österreichweite Vorgaben, entsprechend determiniert und es besteht zwischen den Rettungsorganisationen und der zuständigen Fachabteilung im Amt der Landesregierung stets ein enger Austausch hierzu.
Auch wird im Zuge der Finanzierung im Rahmen des Rettungsfonds darauf geachtet, dass den Rettungsorganisationen eine zeitgemäße Ausstattung nachhaltig zur Verfügung gestellt wird.
So kann eine effiziente, zukunftsfähige Fortführung des Rettungswesens in Vorarlberg sichergestellt werden.  

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