Warum uns der Rettungsdienst in Vorarlberg ALLE etwas angeht....

Herzlich Willkommen!


Liebe Leserin, lieber Leser!

Vielen Dank für dein Interesse an der Rettungsdienstlichen Versorgung In Vorarlberg!

Mein Name ist Marcel Hagen. Ich wohne in Hörbranz, war in Bregenz als Notfallsanitäter tätig und arbeite seit mehreren Jahren in Deutschland (Wangen i. Allgäu) als Notfallsanitäter.

Da zwischen Vorarlberg und Baden-Württemberg enorme Ausstattungs- und Qualitätsunterschiede herrschen, wurde ich stutzig, wie so etwas zustande kommen kann.


Ich stellte fest, dass leider viele Punkte im Gesetz über das Rettungswesen nicht geregelt/definiert sind und für mich dadurch als potenzieller Patient im schlimmsten Fall gesundheitliche Folgeschäden entstehen könnten. 

Neben der demografischen Aspekten (Ärztemangel, Pflegekräftemangel, überalterte Bevölkerung, etc.) wird auch ein volkswirtschaftlicher Aspekt völlig außer Acht gelassen -  ein Patient mit hypoxischem Hirnschaden aufgrund zeitverzögerter Reanimationsmaßnahmen kostet das Gesundheitssystem monatlich ungefähr 25.000 Euro. 

Somit ist es günstiger, die Rettungswagen in der Peripherie zu stationieren und mit gut ausgebildetem Personal zu besetzen, als an dem derzeitigen System krankhaft festzuhalten.



Dinge über die man reden muss...

Das Land und die Gemeinden sind die Auftraggeber an die Hilfsorganisationen, welche die Auftragnehmer sind, somit muss also der Auftraggeber für rechtliche Klarstellungen sorgen!

1. Hilfsfristen

Es sind keine Hilfsfristen definiert, diesem Umstand entsprechend mangelhaft ist die Standortplanung. First Responder können zwar teilweise Eintreffzeiten überbrücken, es ist jedoch nicht sicher, dass auch immer ein First Responder ausrückt. Nach Möggers braucht ein Fahrzeug z.B. ca. 20 Minuten, ebenso nach Sulzberg. Bei einem Atem-Kreislaufstillstand ist dies fatal.

2. Personelle Besetzung der Fahrzeuge

Es ist gesetzlich nicht geregelt, wie die Fahrzeuge personell zu besetzen sind. Normalerweise müsste jeder RTW mit mindestens einem Notfallsanitäter mit Notkompetenzen und einem Rettungssanitäter, welcher auch mit Sondersignal fahren darf, besetzt sein. Derzeit ist beides nicht immer der Fall, notwendige medizinische Maßnahmen können somit teilweise gar nicht oder nur zeitverzögert durchgeführt werden.


3. Fahrzeugausstattung

 In Vorarlberg wird die EN 1789 nicht eingehalten. Ein RTW Typ C muss, nach EN 1789 ausgestattet sein, in Vorarlberg werden durchgehend Notfall-KTW Typ B eingesetzt und fälschlicherweise als RTW bezeichnet. Hier muss der Gesetzgeber für eine rechtliche Klarstellung sorgen.



4. Krankentransporte

 Es ist gesetzlich nicht geregelt, ob Krankentransportfahrzeuge mit zwei bis drei Patienten belegt werden dürfen. Dies ist insofern kritisch zu beurteilen, weil nicht gewährleistet ist, dass im Rahmen einer akuten Verschlechterung des Patienten Zustandes entsprechende Lagerungsmaßnahmen durchgeführt werden können bzw. indizierte medizinische Maßnahmen möglich sind. Ob dieses Vorgehen datenschutzkonform ist, müsste ebenfalls geprüft werden.



Innenansicht eines deutschen KTW


5. First Responder

Es ist nicht geregelt, wer als First Responder tätig sein darf und welche Ausbildung dafür erforderlich ist. Wünschenswert wäre es, wenn das Land Vorarlberg Freigaben an die Kräfte vergibt, um willkürliche Ausschlüsse zu vermeiden. Ein NFS aus Deutschland, welcher wesentlich besser ausgebildet ist, sollte bei festem Wohnsitz in Vorarlberg ebenfalls als First Responder tätig sein dürfen. Die darf nicht davon abhängig sein, ob man Mitglied des ÖRK oder ASB ist.


6. Arbeitsschutz

Das Land Vorarlberg hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Arbeitsschutz die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt wird. Es gibt keine zertifizierten Hygienewaschverfahren, die Mitarbeiter waschen die kontaminierte Dienstkleidung größtenteils zu Hause. Leider findet man auch keine elektrohydraulischen Tragen und elektrohydraulisch betriebene Tragestühle auf den Fahrzeugen. Auf jeder Baustelle gibt es Vorschriften, dass der Mitarbeitende maximal 25 kg tragen darf, im Rettungsdienst scheint dies egal zu sein. Das Land trifft auch hierfür derzeit keine gesetzlichen Regelungen.


Erste Lösungsansätze...

Strukturreform

Neben einer Gesetzesreform mit den unten angesprochenen gesetzlich verankerten Vorgaben, sollte eine unabhängige Trägerstelle für Qualitätsmanagement im Rettungsdienst geschaffen werden, welche die Vorgaben erstellt und die Umsetzung in den Organisationen kontrolliert.  Idealerweise erfolgt der Sitz der Trägerstelle in der Landeswarnzentrale bzw. der RFL.

 Die RFL- Mitarbeiter werden in die Landeswarnzentrale eingegliedert und sind für die Protokollierung relevanter Ereignisse und Datenerfassung zuständig. Die Auswertung erfolgt anhand eigens ausgebildeter Mitarbeiter, welche im  Qualitätsmanagement entsprechend geschult sind. 

In den Bundesländern Wien, Tirol, Niederösterreich und dem Burgenland sind die Leitstellenmitarbeiter über das jeweilige Bundesland bzw. LWZ beschäftigt. Die ohnehin starke Verzweigung der RFL zur LWZ wäre ein logischer Schritt und stärkt die Position als Überwachungs- und Kontrollorgan. Die Hilfsorganisationen werden zu reinen Gesundheitsdienstleistern, welche im Auftrag des Landes und der Gemeinden den Rettungsdienst betreiben.

Die zu erfassenden Daten bestehen aus in der Leitstelle erkannten 

  • Tracerdiagnosen

  • Ausrückzeiten

  • Anfahrtszeiten

  • Prähospitalzeiten

  • Transportzeiten

  • Transport an die fachlich geeignete Zielklinik und Voranmeldung durch die Leitstelle oder digital

Zudem werden anhand von Pflichtfeldern in den Protokollen die durchgeführten Maßnahmen und Diagnosen ausgewertet und können Organisation, Fahrzeug und Personal entsprechend zugeordnet werden. Abweichungen der oben genannten Kriterien müssen im Rahmen eines gestuften Dialoges aufgearbeitet werden.



Einführung von Hilfsfristen mit erneuertem Standortkonzept

In 90% der Notfalleinsätze sollte innerhalb von zehn Minuten ein Rettungsmittel vor Ort sein, in Ausnahmefällen darf die Frist auf 12 Minuten ausgeweitet werden. Anhand der Hilfsfristen ist auch das Standortkonzept der Rettungswachen zu adaptieren. Im Rahmen bilateraler Abkommen sollten auch die Einsatzmittel aus den Nachbarleitstellen (z.B. via Rescue Track) für die RFL ersichtlich und alarmierbar sein.


Berufliche Mitarbeiter auf jedem Fahrzeug

Die Fahrzeuge sollten mit mindestens je einem beruflichen Mitarbeiter besetzt werden. Auf einem KTW ein beruflicher RS mit ZVD, auf dem RTW ein beruflicher NFS und ein RS (ehrenamtlicher Mitarbeiter oder beruflicher Mitarbeiter). Zivildiener sollen als Dritte auf dem RTW eingesetzt werden. 

Aufgrund der immer steigenden Anforderungen aufgrund des demografischen Wandels, Ärztemangels, Anspruchsdenken in der Bevölkerung und der immer noch dürftigen Ausbildung des Rettungsdienstpersonals ist beruflich ausgebildetes Personal unverzichtbar!

Zur Thematik Ausbildung darf angemerkt werden, dass Österreich derzeit 3 608! Stunden weniger in die Ausbildung der Notfallsanitäter investiert als in Deutschland. Dies ist jedoch eine Bundeskompetenz, eine Begutachtung erfolgt gerade durch die GÖG.


Normenkonforme Ausstattung des Rettungswagen Typ C und Krankentransportwagen Typ B


Gesetzlich verankert werden sollte auch die Übernahme der DIN 1789, welche eine Erweiterung der EN 1789 darstellt. Somit wären die Fahrzeuge identisch mit den deutschen Fahrzeugen bestückt und ausgestattet. Dies könnte bei den Anschaffungen Rabatte einbringen, da man sich so leichter an Großbestellungen (Bayern-RTW) anhängen könnte. Zudem wären im Rahmen nachbarlicher Hilfeleistungen homogene Standards bei Medikamenten und Medizinproduktevorhaltungen vorhanden.




Grundlegende Reform des Krankentransportwesens

Im Bereich des Krankentransportsektors sollten die Transportindikationen strenger geprüft und ausgewertet werden. Doppeltransporte können, sofern der aufgrund der infektiologischen Lage, der Krankheitsbilder und der Datenschutzkonformität möglich durchgeführt werden. Dreifachtransporte sind jedoch aufgrund der mangelnden Patientenzugänglichkeit zu unterlassen und sogar sehr gefährlich.


Leichterer Zugang zur Tätigkeit als First Responder für Fachpersonal

Die Tätigkeit als First Responder sollte für medizinisches Fachpersonal leichter möglich werden. Hier sollte das Land Vorarlberg Hauptträger sein, damit eine Mitgliedschaft in einer Organisation nicht mehr zwingend erforderlich sein muss. Versicherung, Qualitätsmanagement, etc. könnten ebenfalls von der LWZ gestellt werden.


Zeitgemäßer Arbeitsschutz mit stärkerem Aspekt auf Hygiene und rückenschonendem Arbeiten


Der Arbeitsschutz müsste mit zeitgemäßer Ausstattung und baulichen Maßnahmen gestärkt und ausgebaut werden. Auf den Fahrzeugen sind elektrohydraulische Tragen und Stühle zu verbauen. Ebenso muss die Dienstkleidung anhand zertifizierter Hygienestandards gereinigt und desinfiziert werden. Neue Wachen sind baulich ebenerdig zu gestalten, um die Stolper- und Sturzgefahr zu minimieren. 


Noch ein paar Schlussworte...

Abschließend sei erwähnt, dass Tarifanpassungen im Rettungs- und Krankentransport unerlässlich sind.

Das Land Vorarlberg hat die Möglichkeit, den so viel gepriesenen "Vorarlberger Weg” auch im Rettungsdienst zu schaffen und sich zu einem Vorbild für Österreich zu entwickeln. Mit den oben erwähnten Maßnahmen und einer Aufstufung der Ausbildungsstunden, wäre sowohl der Bevölkerung als auch den Mitarbeitern viel Gutes für die Zukunft getan.

Eine gute, leitliniengerechte Versorgung und die richtige Zuweisung durch die präklinischen Mitarbeitenden bringt mehr Lebensqualität für die Erkrankten und ist langfristig günstiger für die Volkswirtschaft. Schließlich beginnt ein gutes Outcome am Notfallort und nicht erst in der Klinik!





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